Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für
die Aufstiegs­fortbildung.

Das Angebot der Fortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO)/zur Geprüften Betriebswirtin (HwO) richtet sich an Handwerksmeister, aktuelle und zukünftige Führungskräfte und an mitarbeitende Familienangehörige.

Zugelassen zur Fortbildung ist i.d.R., wer über einen der folgenden Bildungsabschlüsse bzw. Qualifikationen verfügt:

  1. eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung in einem Handwerk
  2. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO), z. B. Fachwirt/Fachwirtin, Industriemeister/zur Industriemeisterin, Fachkaufmann/Fachkauffrau, zu einem Fachmeister/Fachmeisterin oder über einen Abschluss zum/zur staatlich geprüften Techniker/in
  3. Erfahrungen in der Berufspraxis an verantwortlicher Stelle (z.B. als Unternehmerfrau oder mitarbeitende/r Familienangehörige/r) in einem Handwerksunternehmen sowie einen Fortbildungsabschluss mit einschlägigen Qualifikationen.
  • Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in §2 der Prüfungsverordnung.

Ob Sie die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen, klären Sie am besten direkt mit Ihrem Bildungsanbieter.