Wer wird gefördert?
Handwerker und Handwerkerinnen, die eine Aufstiegsfortbildung zum Geprüften Betriebswirt (HwO)/zur Geprüften Betriebswirtin (HwO) absolvieren, können Aufstiegs-BAföG beantragen. Voraussetzung ist eine nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Wie erhalte ich das Aufstiegs-BAföG?
Für den Erhalt eines Aufstiegs-BAföGs ist ein Förderantrag an die entsprechende Stelle zu richten. Die zuständige Stelle ist in der Regel das Amt für Ausbildungsförderung Ihres ständigen Wohnsitzes.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht zudem für Arbeitssuchende die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Fortbildung in Form eines Bildungsgutscheins zu erhalten.